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   FG München, 07.06.1994 - 16 K 3596/93   

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FG München, 07.06.1994 - 16 K 3596/93 (https://dejure.org/1994,30876)
FG München, Entscheidung vom 07.06.1994 - 16 K 3596/93 (https://dejure.org/1994,30876)
FG München, Entscheidung vom 07. Juni 1994 - 16 K 3596/93 (https://dejure.org/1994,30876)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1995, 60
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • FG Baden-Württemberg, 16.12.1999 - 14 K 171/96

    Betriebsausgabenabzug bei Zahlung einer Abfindung an die Ehefrau

    Das ist der Fall, wenn die Abfindungsverpflichtung dem Grunde und der Höhe nach angemessen ist, insoweit eine Zahlungsverpflichtung eindeutig vereinbart und ernsthaft gewollt ist, ein steuerrechtlich anerkanntes Arbeitsverhältnis besteht, die Abfindung im Verhältnis zu den Aktivbezügen nicht unangemessen hoch ist und auch familienfremde Arbeitnehmer unter vergleichbaren Verhältnissen eine entsprechende Abfindung erhalten oder mit hoher Wahrscheinlichkeit erhalten würden (Urteil des Finanzgerichts -FG- München vom 07. Juni 1994 - 16 K 3596/93, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1995, 60).
  • FG Niedersachsen, 10.11.2000 - 14 K 537/99

    Abfindung an Arbeitnehmer-Ehegatten anlässlich Kündigung des Arbeitsverhältnisses

    c) Nach alledem fand im Streitfall insoweit kein Interessenausgleich statt, wie er unter fremden Dritten üblich ist, so dass der wesentliche Grund für die Zahlung der Abfindung in der vermeintlichen Annahme des Klägers lag, hierdurch Steuern zu sparen (so auch FG München, Urteil v. 7.6.1994, EFG 1995, 60, in einem ähnlich gelagerten Fall).
  • FG Baden-Württemberg, 16.02.1995 - 14 K 459/91
    Die betriebliche Veranlassung einer Abfindung an einen Arbeitnehmerehegatten setzt nach ständiger Rechtsprechung - neben weiteren Voraussetzungen - vor allem voraus, daß auch familienfremde Arbeitnehmer mit vergleichbaren Tätigkeits- und Leistungsmerkmalen unter vergleichbaren Verhältnissen eine entsprechende Abfindung erhalten hätten - sogenannter betriebsinterner Fremdvergleich - (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 18. Dezember 1984 VIII R 95/84 , BStBl II 1985, 327; BFH-Urteil vom 25. Januar 1989 I R 89/84 , Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1989, 577; BFH-Urteil vom 10. März 1993 I R 118/91 , BStBl II 1993, 604 - zu einer Versorgungszusage an einen Arbeitnehmerehegatten - sowie zuletzt das rechtskräftige Urteil des Finanzgerichts - FG- München vom 07. Juni 1994 16 K 3596/93. Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG- 1995, 60, jeweils m.w.N.).
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